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Wir heissen Dich herzlich willkommen auf unserem Internetauftritt
Auf den folgenden Seiten findest Du Informationen über uns,
 
Les Routiers Suisses - Sektion Aargau,
 
sowie über unsere zukünftigen wie auch vergangenen Aktivitäten

Aktuell:

Abklassierung EURO 3 / LSVA-Urteil: Bundesgericht heisst Beschwerde der ASTAG gut !

 

Im Prozess um die versteckte Erhöhung der LSVA im Jahre 2009 hat das Bundesgericht eine Beschwerde der ASTAG gutgeheissen.

Die Abstufung von Nutzfahrzeugen der EURO-Norm 3 muss damit erneut vom Bundesverwaltungsgericht beurteilt werden. Das Bundesgericht als oberste richterliche Instanz anerkennt damit, dass der Bundesrat und Bundesverwaltung im Rahmen der Auseinandersetzung mit der ASTAG und den Tausenden Transportunternehmungen, die sich seit 2008 gegen die Verletzung des Kostendeckungsprinzip zur Wehr gesetzt haben, mit fehlerhaften Gutachten argumentier haben. 

Die ASTAG hat vom Bundesgericht Recht bekommen !

Die Frage um des Einbezugs von Stauzeitkosten muss jetzt neu aufgerollt werden.

Konkret heisst dies: Es ist offensichtlich, dass die vom Bund vorgelegten Stauberechnungen für den Schwerverkehr fehlerhaft sind.

In der Praxis ändert das Urteil des Bundesgerichtes vorderhand noch nichts.

 

 

 

Auf den 01. Oktober 2011 hat der Bundesrat die ARV 1 nochmals revidiert. Nebst einigen kleinen

Änderungen, sind aber auch zwei entscheidende Passagen angepasst worden.

 

Art. 7 Abs. 2 Bereitschaftszeit

Während der Bereitschaftszeit können keine Arbeitspausen und keine Ruhezeiten eingelegt werden.

Neu können Bereitschaftszeiten aber als Lenkpause genommen werden! Dies ist vor allem bei Mehr-fachbesatzung von Vorteil.

Die Arbeitspausen müssen aber trotzdem eingehalten werden. Auch dieser Absatz wurde dem EU-Recht angepasst.

 

Art. 8 Abs. 3 Arbeitspausen

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen nicht länger als 6 Stunden hintereinander

ohne Pause arbeiten. Die Arbeit ist durch eine Pause von mindestens 30 Minuten

bei einer Gesamtarbeitszeit von 6–9 Stunden und von mindestens 45 Minuten bei

einer Gesamtarbeitszeit von mehr als 9 Stunden zu unterbrechen. Die Pausen können

in Pausen von je mindestens 15 Minuten unterteilt werden.

Dies bedeutet, dass nach 6 Std. Arbeitszeit mindestens 15 Minuten Pausen nötig sind. Endlich stimmt nun auch der Text mit der EU-Verordnung überein.

Die gesamte Änderung können Sie unter dem folgenden Link abrufen:

 

 

http://www.admin.ch/ch/d/as/2011/3905.pdf

 

 

 

50 - Jahr Jubiläum, 27. August 2011 VIANCO-ARENA

Unser Jubiläumsfest ist bereits schon wieder Geschichte. Wir möchten uns bei allen beteiligten Helfern, den Gönnern und Sponsoren recht herzlich für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Nun gilt es, noch einiges auf - und abzuarbeiten. Wir hoffen, dass sich unsere Mitglieder und Gäste bei uns wohl gefühlt haben und freuen uns euch bei nächster Gelegenheit wieder zu treffen.

Hier noch ein kleiner Eindruck der festlichen Vianco-Arena. Weitere Bilder werden zu einem späteren Zeitpunkt auf irgendeine Weise veröffentlicht ;-)

Das OK

Link zum Jubiläumsbericht

 

 


 

 

 

 


 

Ab sofort könnt ihr euch auch direkt auf unserer Homepage online für verschiedene Anlässe anmelden. Das entsprechende Formular findet ihr unter der Rubrik "Jahresprogramm".

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Im Swiss Camion sind weiterhin alle aktuellen Kurse der CZV publiziert.
Die Sektion Aargau kann keine Anmeldungen entgegennehmen, dass ganze läuft über das Generalsekretariat in Echandens.

Les Routiers Suisses Sektion Aargau
Postfach 164, 5703 Seon  - www.routiers-aargau.ch


Letztes Update: 19.01.2012/bb




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