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Wir heissen Dich herzlich willkommen auf unserem Internetauftritt
Auf den folgenden Seiten findest Du Informationen über uns,
 
Les Routiers Suisses - Sektion Aargau,
 
sowie über unsere zukünftigen wie auch vergangenen Aktivitäten

Aktuell:

Sicher im Verkehr

Unter diesem Slogan hat der Kanton Aargau eine Broschüre herausgegeben. Darin befinden sich Tipps und Antworten rund um die Strassenverkehrsordnung und wie man sich bei einer Verkehrssituation verhalten soll.
Hier könnt ihr diese Broschüre herunterladen. PDF


 

< 1%

Diese Zahl bedeutet, dass sich bis jetzt weniger als 1% unserer rund 1400 (!) Mitglieder, für unsere Blutspendeaktion vom 19. Mai 2012 angemeldet haben. Der Vorstand hofft nun, auf diesem Weg nochmals Einige für diese Aktion motivieren zu können um etwas gegen die rückläufigen Blutspeden und etwas für mehr Akzeptanz unseres Berufstandes zu sorgen. Gerne erwarten wir weitere Anmeldungen per Post oder ganz einfach über diesen Link.


Vielen Dank
Der Vorstand

 


 

Blutspendeaktion der LRS Sektion Aargau in Zusammenarbeit mit dem Blutspendezentrum SRK des Kantonsspitals Aarau am 19. Mai 2012

 

 

Wir laden Dich herzlich ein, DEIN Blut zu spenden ! Seit Jahren sind die Blutspenden in der Schweiz rückläufig. Deshalb sind wir vom Vorstand überzeugt, dass wir mit unseren Mitgliedern und Freunden, eine stattliche Anzahl Spender mobilisieren können. Nicht zuletzt auch, um das Ansehen des Berufsfahrer in der Bevölkerung zu fördern.

Die Einladung, das Spendermerkblatt sowie die Online-Anmeldung findet ihr >hier<

Der Vorstand hofft auf einen grossen Mitglieder und Gästeaufmarsch. 

 


 Alkoholtest in Frankreich ab 1. Juli 2012

Alkoholtest in Frankreich obligatorisch

Anfang 2012 hat die französische Regierung eine Verfügung über den Besitz eines Alkoholtests bei Motorfahrzeuglenkern beschlossen. Das Gesetz gilt ab dem 1. Juli 2012.
Was bedeutet das Gesetz?

Ab 1. Juli 2012 muss jeder Fahrer eines Motorfahrzeuges einen Alkoholtest in seinem Fahrzeug mitführen.
Betrifft diese Verpflichtung alle Fahrzeuge?

Ja, alle motorisierten Fahrzeuge sind davon betroffen. Nur Mofafahrer sind davon befreit sowie Lenker, die mit einem Fahrzeug unterwegs sind, das mit einem Antistart-Alkoholtest ausgerüstet ist.
Müssen ausländische Fahrzeuge, die in Frankreich unterwegs sind, ebenfalls einen Alkoholtest mitführen?

Ja, diese Verpflichtung gilt für alle Fahrzeuge, die in Frankreich unterwegs sind. Auch wenn Sie nur gelegentlich nach Frankreich fahren, müssen Sie einen Alkoholtest mitführen.
Was ist genau ein Alkoholtest und wo kaufe ich ihn?

Ein "klassischer" Alkoholtest besteht aus einem reaktiven Rohr und einem Plastikbeutel, der genau das Luftvolumen umfasst, das für den Test benötigt wird. Und so funktioniert der Test: der Fahrer bläst in den Plastikbeutel und nach zwei Minuten erscheint das Ergebnis auf dem Röhrchen. Entweder ist Ihr Alkoholgehalt null oder er wird vom Gesetz als noch akzeptabel betrachtet oder aber er ist über dem Grenzwert. Im letzteren Fall dürfen Sie nicht mehr fahren!

Alkoholtests kann man in Apotheken und im Grosshandel in Frankreich kaufen. Auch bei einigen TCS-Sektionen sind sie erhältlich. Achtung: Alkoholtests müssen immer gültig sein (Achten Sie auf das Haltbarkeitsdatum!).
Kann ich bestraft werden, wenn ich keinen Alkoholtest in meinem Fahrzeug mitführe?

Ja. Ab 1. November 2012 wird jeder Fahrer, der bei einer Kontrolle keinen Alkoholtest vorzeigen kann, mit EUR 11.- gebüsst.

 


Für emissionsarme Lastwagen (Emissionsklasse EURO VI) soll auf Mitte Jahr die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) um 10 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig soll die LSVA an die Teuerung angepasst werden. Der Bundesrat hat heute den Grundsatzentscheid vom vergangenen 23. November bestätigt und das Bundesamt für Verkehr (BAV) ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses mit der EU zu unterzeichnen. Anschliessend wird der Bundesrat die Schwerverkehrsabgabeverordnung anpassen.

 

 LSVA-Tarife ab 1. Juli 2012 (pdf, 10kb)


 

Auf den 01. Oktober 2011 hat der Bundesrat die ARV 1 nochmals revidiert. Nebst einigen kleinen

Änderungen, sind aber auch zwei entscheidende Passagen angepasst worden.

Art. 7 Abs. 2 Bereitschaftszeit

Während der Bereitschaftszeit können keine Arbeitspausen und keine Ruhezeiten eingelegt werden.

Neu können Bereitschaftszeiten aber als Lenkpause genommen werden! Dies ist vor allem bei Mehr-fachbesatzung von Vorteil.

Die Arbeitspausen müssen aber trotzdem eingehalten werden. Auch dieser Absatz wurde dem EU-Recht angepasst. 

Art. 8 Abs. 3 Arbeitspausen

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen nicht länger als 6 Stunden hintereinander

ohne Pause arbeiten. Die Arbeit ist durch eine Pause von mindestens 30 Minuten

bei einer Gesamtarbeitszeit von 6–9 Stunden und von mindestens 45 Minuten bei

einer Gesamtarbeitszeit von mehr als 9 Stunden zu unterbrechen. Die Pausen können

in Pausen von je mindestens 15 Minuten unterteilt werden.

Dies bedeutet, dass nach 6 Std. Arbeitszeit mindestens 15 Minuten Pausen nötig sind. Endlich stimmt nun auch der Text mit der EU-Verordnung überein.

Die gesamte Änderung können Sie unter dem folgenden Link abrufen:

http://www.admin.ch/ch/d/as/2011/3905.pdf


 

Ab sofort könnt ihr euch auch direkt auf unserer Homepage online für verschiedene Anlässe anmelden. Das entsprechende Formular findet ihr unter der Rubrik "Jahresprogramm".

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Im Swiss Camion sind weiterhin alle aktuellen Kurse der CZV  publiziert.
Die Sektion Aargau kann keine Anmeldungen entgegennehmen, dass ganze läuft über das Generalsekretariat in Echandens.

 

Les Routiers Suisses Sektion Aargau
Postfach 164, 5703 Seon  -

www.routiers-aargau.ch



Letztes Update: 05.05.2012





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