Wir heissen Dich herzlich willkommen auf unserem Internetauftritt
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Aktuell:Sicher im VerkehrUnter diesem Slogan hat der Kanton Aargau eine Broschüre herausgegeben. Darin befinden sich Tipps und Antworten rund um die Strassenverkehrsordnung und wie man sich bei einer Verkehrssituation verhalten soll.
< 1%Diese Zahl bedeutet, dass sich bis jetzt weniger als 1% unserer rund 1400 (!) Mitglieder, für unsere Blutspendeaktion vom 19. Mai 2012 angemeldet haben. Der Vorstand hofft nun, auf diesem Weg nochmals Einige für diese Aktion motivieren zu können um etwas gegen die rückläufigen Blutspeden und etwas für mehr Akzeptanz unseres Berufstandes zu sorgen. Gerne erwarten wir weitere Anmeldungen per Post oder ganz einfach über diesen Link. Blutspendeaktion der LRS Sektion Aargau in Zusammenarbeit mit dem Blutspendezentrum SRK des Kantonsspitals Aarau am 19. Mai 2012
Wir laden Dich herzlich ein, DEIN Blut zu spenden ! Seit Jahren sind die Blutspenden in der Schweiz rückläufig. Deshalb sind wir vom Vorstand überzeugt, dass wir mit unseren Mitgliedern und Freunden, eine stattliche Anzahl Spender mobilisieren können. Nicht zuletzt auch, um das Ansehen des Berufsfahrer in der Bevölkerung zu fördern. Die Einladung, das Spendermerkblatt sowie die Online-Anmeldung findet ihr >hier< Der Vorstand hofft auf einen grossen Mitglieder und Gästeaufmarsch.Alkoholtest in Frankreich ab 1. Juli 2012
Für emissionsarme Lastwagen (Emissionsklasse EURO VI) soll auf Mitte Jahr die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) um 10 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig soll die LSVA an die Teuerung angepasst werden. Der Bundesrat hat heute
LSVA-Tarife ab 1. Juli 2012 (pdf, 10kb) Auf den 01. Oktober 2011 hat der Bundesrat die ARV 1 nochmals revidiert. Nebst einigen kleinen Änderungen, sind aber auch zwei entscheidende Passagen angepasst worden. Art. 7 Abs. 2 Bereitschaftszeit Während der Bereitschaftszeit können keine Arbeitspausen und keine Ruhezeiten eingelegt werden. Neu können Bereitschaftszeiten aber als Lenkpause genommen werden! Dies ist vor allem bei Mehr- Die Arbeitspausen müssen aber trotzdem eingehalten werden. Auch dieser Absatz wurde dem EU- Art. 8 Abs. 3 Arbeitspausen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. Die Arbeit ist durch eine Pause von mindestens 30 Minuten bei einer Gesamtarbeitszeit von 6–9 Stunden und von mindestens 45 Minuten bei einer Gesamtarbeitszeit von mehr als 9 Stunden zu unterbrechen. Die Pausen können in Pausen von je mindestens 15 Minuten unterteilt werden. Dies bedeutet, dass nach 6 Std. Arbeitszeit mindestens 15 Minuten Pausen nötig sind. Endlich stimmt Die gesamte Änderung können Sie unter dem folgenden Link abrufen: http://www.admin.ch/ch/d/as/2011/3905.pdf Ab sofort könnt ihr euch auch direkt auf unserer Homepage online für verschiedene Anlässe anmelden. Das entsprechende Formular findet ihr unter der Rubrik "Jahresprogramm".___________________________________________________________Im Swiss Camion sind weiterhin alle aktuellen Kurse der CZV publiziert.
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Les Routiers Suisses Sektion Aargau
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